15. August 2011 Von Johannes Birk (junge Welt)

Entwurf unseres Arbeitsvertragsgesetzes in Mainz-Kastel vorgestellt

Quelle: Hans-Gerd-Öfinger

Betriebsräte und Gewerkschafter diskutierten mit uns den Entwurf unseres Arbeitsvertragsgesetzes - die LINKE Alternative zum Vorschlag der Bertelsmann-Stiftung.

»Wir brauchen dringend ein geschlossenes Arbeitsrecht in Form eines Gesetzbuchs«, betonte der Jurist Steffen Hultsch am Wochenende bei einer Veranstaltung der Linksfraktion im Bundestag in Wiesbaden. Dort diskutierten Gewerkschafter, Arbeitsrechtler und linke Parlamentarier über Anforderungen an ein solches neues umfassendes Arbeitsgesetzbuch. Als Gastgeberin und Diskussionsleiterin fungierte Sabine Leidig.

Der von Hultsch zusammen mit dem Arbeitsrichter und rechtspolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Jens Petermann, und dessen Mitarbeiter Norman Schmidt erstellte erste Entwurf für ein Gesetz zur Regelung der Mindestbedingungen in Arbeitsverhältnissen soll hier Abhilfe schaffen. Ihr Papier liegt seit November vor und wird derzeit bundesweit diskutiert. Das Projekt wird von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert.

Hultsch begründete den dringenden Handlungsbedarf mit der starken Zersplitterung des Arbeitsrechts: »Es gibt keine geschlossene Kodifikation, keine Regelung, die ineinander übergreift, sondern weit über 50 Einzelregelungen.« Dies schwäche die Position der abhängig Beschäftigten. Da Arbeitsrecht hierzulande weitgehend Richterrecht sei und Gerichtsurteile auf über 30.000 Entscheidungen Bezug nähmen, sei das Recht für Beschäftigte und auch kleinere Unternehmen »völlig unüberschaubar«. Richterrecht stehe aber »dem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht«.

Auch die Richter selbst seien »ebenso an einer umfassenden Regelung interessiert wie Betriebsräte und abhängig Beschäftigte«, ist sich Hultsch sicher. Er werde weiter dafür kämpfen, dass das Arbeitsrecht ein eigenständiger Rechtszweig wird. Dabei beruft er sich auch auf den am 3. Oktober 1990 in Kraft getretenen »Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands«, der in Artikel 30 den gesamtdeutschen Gesetzgeber dazu verpflichtet, das Arbeitsvertragsrecht möglichst bald einheitlich neu zu kodifizieren. Geschehen sei in den letzten 20 Jahren aber nichts. Ein entsprechender Vorstoß Brandenburgs im Jahre 1996 sei im Bundesrat nicht behandelt worden. Stattdessen sei auch das Arbeitsrecht von der neoliberalen Gegenwende nicht verschont geblieben und habe eine verschärfte Ausbeutung und Prekarisierung der Beschäftigten befördert und der Umverteilung von Unten nach Oben den Weg geebnet, bemängelt Petermann.

Mit ihrem Entwurf wollen Hultsch, Petermann und Schmidt auch einen Gegenpol zum Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes setzen, das die Kölner Professoren Preis und Henssler im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung verfasst haben. Dieses Werk sei »wenig beschäftigtenfreundlich« und schränke Arbeitnehmerrechte ein, kritisiert Hultsch. So wollen Preis und Henssler Unternehmen das Recht einräumen, einseitig und ohne Änderungskündigung Überstunden und Kurzarbeit anzuordnen und Arbeitsort und Tätigkeit abzuändern. Beschäftigten sollen »endlose, sozialversicherungsschädliche Kettenbefristungen aufgezwungen« werden, so die Kritik. »Wir wollen hingegen Bagatellkündigungen und Beschäftigtenüberlassung verbieten und einen Mindestlohn von 10 Euro brutto gesetzlich verankern«, hob Schmidt hervor.

»Arbeit macht krank und Arbeitslosigkeit ebenso«, stellte die Landtagsabgeordnete und Sozialpolitikerin Marjana Schott (LINKE) fest. Neue Regelungen im Arbeitsrecht müssten »Arbeitsbedingungen verhindern, die krank machen und ausgrenzen«. Durch Menschen gemachte Bedingungen könnten auch durch Menschen wieder geändert werden. »Deutschland ist eines der streikärmsten Länder der Welt mit Ausnahme von Diktaturen und hat das rückständigste und restriktivste Streikrecht«, gab der Wiesbadener IG BAU-Sekretär Veit Wilhelmy zu bedenken. Daher müsse auch das Recht auf politischen Streik unbedingt in ein neues Arbeitsrecht einfließen. Rainer Monzheimer von der Wiesbadener Initiative für Soziale Gerechtigkeit und der Sozialarbeiter Jürgen Malyssek beklagten eine »unglaubliche Drangsalierung von Erwerbslosen« und »menschenverachtende Ein-Euro-Jobs«. Auch die Rechte Erwerbsloser müssten in einem Arbeitsgesetzbuch festgeschrieben werden, so ihre Forderung. ver.di-Sekretär Jörg Jungmann erinnerte daran, dass die alte IG Druck und Papier schon 1987 eine bemerkenswerte Weitsicht an den Tag gelegt und in einer bundesweiten Veranstaltung vor der Zunahme ungeschützter Arbeitsverhältnisse gewarnt habe. Im Vergleich zu heute seien die damals beklagten Zustände allerdings "fast noch paradiesisch" gewesen. Jungmann bekräftigte die im vorliegenden Papier festgehaltene Forderung nach einer Regelarbeitszeit von 35 Stunden in der Woche. Diese seit den 1980er Jahren von Druckern und Metallern erkämpfte Errungenschaft jüngst in Druckerstreiks verteidigt worden. Michael Erhardt, IG Metall-Bevollmächtigter in Frankfurt und Wiesbaden, forderte mehr Mitbestimmung und regte eine Bewegung für Wirtschaftsdemokratie - »damit die Unternehmer nicht mehr mit ihrem Eigentum machen können, was sie wollen.« »Die rege Diskussion stärkt meinen Optimismus und Enthusiasmus«, erklärte Hultsch abschließend und forderte die Teilnehmer auf, mit Rückmeldungen und Vorschläge an der Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes mitzuwirken.


Erstveröffentlichung in junge Welt: Presseartikel vom 15.08.2011